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Neue Steuervorteile Fuer Vollelektrische Dienstwagen Controlling

Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen

Um die Elektromobilität zu fördern, hat die Bundesregierung neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen beschlossen.

Dienstwagenprivileg:

Arbeitgeber müssen für private Fahrten mit dem Dienstwagen einen geldwerten Vorteil versteuern. Bei Benzinern und Dieselfahrzeugen beträgt dieser Vorteil 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Für vollelektrische Dienstwagen wird dieser Vorteil ab dem 1. Januar 2023 auf 0,5 % reduziert.

Steuerbefreiung für Sachbezug:

Wird der Dienstwagen auch privat genutzt, müssen Arbeitnehmer die Kosten für die Privatnutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Für vollelektrische Dienstwagen wird die Steuerbefreiung für den Sachbezug von 25 % auf 50 % erhöht.

Versteuerung der Ladekosten:

Die Kosten für das Laden eines Dienstwagens am Arbeitsplatz sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt ab dem 1. Januar 2023 auch für das Laden zu Hause, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.

Konsequenzen für Unternehmen:

Durch die neuen Steuervorteile können Unternehmen die Anschaffung und Nutzung von vollelektrischen Dienstwagen steuerlich günstiger gestalten. Dies kann zu Einsparungen bei den Personalkosten führen und das Engagement für Nachhaltigkeit unterstreichen.

Ausblick:

Die Bundesregierung plant, die Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen bis Ende 2025 zu verlängern. Damit sollen die Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität weiter erhöht werden.


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